bAV mit „Minijobbern“ – Gleichbehandlungsgrundsatz gilt
Laut LAG München (13.01.2016 – 10 Sa 544/15; Rev. eingelegt) ist ein Minijobber ein Teilzeitbeschäftigter, der den gleichen bAV-Anspruch hat wie vergleichbare Voll- oder Teilzeitbeschäftigte…
Laut LAG München (13.01.2016 – 10 Sa 544/15; Rev. eingelegt) ist ein Minijobber ein Teilzeitbeschäftigter, der den gleichen bAV-Anspruch hat wie vergleichbare Voll- oder Teilzeitbeschäftigte…