Zusammenfassung bAV-Fachwebinar

Gemeinsam mit dem renommierten Rechtsanwalt Herrn Martin Czajor fand am 21.06.2022 unser bAV-Fachwebinar statt. Dabei standen die beiden Themen „Verpflichtende Versorgungsordnung in der bAV“ und „Tantiemenumwandlung“ im Mittelpunkt.

Aufgrund der zahlreichen Teilnehmer haben wir großes Interesse festgestellt, weswegen wir hier die wichtigsten Inhalte für Sie zusammengefasst haben:

1. Auswirkungen des Nachweisgesetzes aufgrund der Novellierung

Bürokratie auf 42 Seiten – Mit dem Nachweisgesetz droht deutschen Arbeitgebern ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

Welche Auswirkungen hat das für die betriebliche Altersversorgung?

Bis zum 01. August wird das Nachweisgesetz geändert, das dann beinhaltet, dass alle wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich bAV sowie auch Veränderungen derselben schriftlich niederzulegen sind. Dabei ist die elektronische Dokumentation ausdrücklich ausgeschlossen und in Papierform angeordnet. Zusätzlich ist die Niederschrift ebenfalls zu dokumentieren, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Als Konsequenz bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von 2000 €.

Folgen für die Praxis

Unabhängig, ob das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird, ist es sinnvoll eine Versorgungsordnung bzw. Betriebsvereinbarung für die Handhabung der bAV mit einem Fachanwalt zu erstellen. Eine Versorgungsordnung erleichtert die Nachweispflichten des Arbeitgebers, regelt die Grauzonen in der Gesetzgebung und sorgt für eine einheitliche haftungsmindernde Versorgungskonzeption.

Weitere Informationen unter folgenden Download-Links:

  1. Im Downloadcenter steht für Sie bereit: bAV Fachwebinar (Zusammenfassung)
  2. Transparenzblatt Auskunftspflichten des Arbeitgebers

2. Im zweiten Teil des Webinars erläuterte RA Martin Czajor die steueroptimierte Lösung von Tantiemenzahlungen

Wertpapiergebundene Pensionszusage in Form einer Beitragsorientierten Leistungszulage. (PZ mit BoLZ)

Im Vortrag wurden zunächst anschaulich die Unterschiede einer Pensionszusage nach § 6a EstG i.V. mit § 249 HGB und einer Wertpapiergebundenen Pensionszusage mit einer beitragsorientierten Leistungszusage erläutert.

Im Gegensatz zu der Auszahlung von Tantiemen, die voll steuerpflichtig sind, kann die Umwandlung von Tantiemen steuerfrei in Altersvorsorge umgewandelt werden.

Die Vorteile, Funktionsweise und konkrete Umsetzungshinweise finden Sie im Dokument „bAV Fachwebinar Tantiemenumwandlungen“ in unserem Downloadcenter

Für weitere Informationen und Lösungsvorschläge stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.