Nachdem die beliebten Guthaben-Karten vom Arbeitgeber nur noch sehr bedingt eingesetzt werden konnten, können sich Nutzer jetzt freuen: Die Karten sind wieder fast überall einsetzbar.
Aus unserer Sicht sind die nachstehenden Punkte besonders für die Praxis erwähnenswert:
Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland haben Grund zur Freude. Ihre Sachbezugskarten, die in den letzten Monaten kaum noch zum Bezahlen akzeptiert wurden, können nun wieder besser genutzt werden. Somit lohnt sich auch die Erhöhung des Sachbezugs von 44 € auf 50 €.
Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigte, können die Karten ab sofort überall genutzt werden, wo Zahlungen mit Mastercard oder Visa akzeptiert werden. Jedoch werden gewisse Einschränkungen bleiben.
Nachdem das BMF vor ungefähr einem Jahr bekannt gab, dass zukünftig lediglich Karten als steuerfreier Gehaltsbestandteil konform seien, mit denen Dienstleistungen und Waren „aufgrund von Akzeptanzverträgen zwischen Aussteller/Emittent und Akzeptanzstellen“ erworben werden, bedeutete dies einen enormen Aufwand für die Anbieter von Sachbezugskarten. Diese konzentrierten sich darauf, Verträge mit großen Handelsketten, Händlern etc. abzuschließen.
Die Konsequenzen daraus spürten zum einen die Arbeitnehmer, die Ihren Sachbezug kaum noch einsetzen konnten. Zum anderen brachen kleineren Einzelhändlern, Gastronomen und Kultureinrichtungen eine wichtige Einnahmequelle weg.
Auf Nachfrage des Handelsblatts machte das BMF nun deutlich, dass es „nicht erforderlich [ist], dass Akzeptanzverträge ,unmittelbar‘ zwischen Aussteller/Emittent und Akzeptanzstellen abgeschlossen werden“. Allerdings dürfen die Karten nicht über eine Bargeldauszahlungsfunktion oder eine eigene IBAN verfügen.
Die verbesserte Einsetzbarkeit der Sachbezugskarten soll vor allem auch der krisengebeutelten regionalen Wirtschaft helfen. Auch Nutzer und Anbieter von Sachbezugskarten sowie Arbeitgeber profitieren von der gesteigerten Attraktivität des Sachbezugs. Außerdem bestätigt dies unsere Empfehlung, keine voreiligen Schlüsse zu treffen und abzuwarten.
Guthabenkarten konnten bis Ende 2021 überall eingesetzt werden, wo Visa- oder Mastercard-Zahlung möglich war. Seit diesem Jahr muss sich der Nutzer entscheiden, ob er sie deutschlandweit für eine Branche bzw. Ladenkette oder in einer begrenzten Postleitzahlregion, in der jedoch alle Mastercard- und Visa-Akzeptanzpartner zur Verfügung stehen, einsetzen möchte.