08.08.2016
Die Spatzen pfiffen es im Mai von den Dächern der BaFin: Pensionskassen könnten Probleme bekommen. Und kurz darauf wurden auch Maßnahmen in zwei Fällen am Markt bekannt (die neue leben Pensionskasse AG und der BVV). Wie die Börsenzeitung vermeldet, gibt es nun auch im Geschäftsbericht 2015 der Pensionskasse Pro bAV der AXA Hinweise auf Probleme aufgrund der Niedrigzinsphase. Dort ist nachzulesen: „Vor dem Hintergrund der Kapitalmarktentwicklung und des weiteren Aufbaus der Zinszusatzreserve müssen voraussichtlich frühestens ab 2017 finanzielle Mittel durch den Aktionär oder im Rahmen des Beherrschungsvertrages durch die AKAG zur Verfügung gestellt werden.“

Hintergrund ist, so richtig im Geschäftsbericht 2015 der Pro bAV, dass die noch jungen deregulierten Pensionskassen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft wie die Pensionskasse Pro bAV wesentlich stärker von der Niedrigzinssituation betroffen sind als die Lebensversicherungsunternehmen. Für die Finanzierung der Zinszusatzreserve sind durch die Pro bAV selbst, aber auch durch ihre Aktionäre bzw. im Rahmen aufsichtsrechtlicher Möglichkeiten erhebliche Mittel zu generieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind laut Geschäftsbericht allerdings keine Risiken bekannt, die den Fortbestand der Pro bAV Pensionskasse gefährden. Alle Risiken werden weiterhin frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert und wie in den Vorjahren zeigt die Solvabilität auch in 2015 eine Überdeckung.
Und die Pro bAV bringt das Dilemma der Pensionskassen selbst auf den Punkt: „Eine Herausforderung stellen die weiter gesunkenen, historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen für alle Lebensversicherungsgesellschaften und Pensionskassen, aber auch die staatlichen Altersversorgungssysteme dar. Zur Sicherstellung künftiger Garantiezinsverpflichtungen sind bei Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen Zinszusatzreserven bzw. im regulierten Bestand Zinsverstärkungen zu stellen, deren Finanzierung überwiegend, aber nicht nur, durch die Realisierung von Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen erfolgen wird. Anders als die Lebensversicherungsunternehmen verfügen die deregulierten, erst ab 2002 gegründeten Pensionskassen, jedoch nicht über weitere Finanzierungsquellen wie Kosten- und Risikogewinne oder hohe freie Rückstellungen für Beitragsrückerstattung.

Aktuelle Planrechnungen für die Pro bAV zeigen, dass selbst im Szenario leicht steigender Zinsen gemäß Unternehmensplanung die notwendige Zinszusatzreserve bzw. eine entsprechende Zinsverstärkung im regulierten Bestand in den kommenden Jahren nicht von der Gesellschaft alleine finanziert werden kann. Es sind zusätzlich auch durch die Aktionäre bzw. im Rahmen aufsichtsrechtlicher Möglichkeiten erhebliche Mittel zu generieren. Diese Aussage gilt im besonderen Maße in einem Flachzinsszenario, in dem die Aufwände deutlich höher ausfallen.“

Fazit:
Das Lesen von Geschäftsberichten wird derzeit im Bereich der Pensionskassen für Entscheider zur Pflichtlektüre. Die Probleme überraschen nicht.

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