09.11.2016

Der Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat für das Jahr 2016 erstmals seit Beginn seines Geschäftsbetriebes einen Beitragssatz von 0,0 Promille (Vorjahr 2,4 Promille) festgesetzt. Im PSVaG sind rd. 94.400 Unternehmen Mitglied.

Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.

Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30.09.2016 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 333 Mrd. EUR addieren. Aufgrund des Beitragssatzes von 0,0 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr keinen Beitrag zahlen (im Vorjahr rd. 782 Mio. EUR).

Nachdem der PSVaG bereits im Juli über eine günstige Schadenentwicklung informiert hatte, hat sich diese im Jahresablauf noch verstärkt. Hinzu kamen weitere entlastende Komponenten, wie die Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer, das die Rentenzahlungen an die Versorgungsberechtigten vornimmt, Erträge aus Insolvenzforderungen und die vorjährige Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Dies hat dazu geführt, dass kein Beitrag für das laufende Geschäftsjahr erforderlich ist. Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz liegt bei 2,8 Promille (Vorjahr 2,9 Promille).

Druckstück: beitragssatz-psv