Freibetrag statt Freigrenze

Bisher müssen Betriebsrentner 14,6 Prozent an die Kasse abtreten. Ein Großteil der 17,4 Millionen Betriebsrentner kann sich ab Januar 2020 über teils deutlich sinkende Abzüge freuen.

Ab dann wird laut Gesundheitsminister Spahn ein Freibetrag von 159 Euro gelten. Das heißt: Von den ersten 159 Euro der Betriebsrente wird kein Cent für die Krankenkasse abgezogen. Damit müsste ein Drittel aller Betriebsrentner gar keine Abgaben mehr an die Kasse zahlen.

Bisher gilt eine „Freigrenze“ von 155,75 Euro. Wessen Betriebsrente drunter liegt, muss auch keine Beiträge für die Krankenkasse zahlen. Soweit so gut. ABER: Sobald man mehr als 155,75 Euro bekommt, muss man vom gesamten Betrag 14,6 Prozent abgeben.

  • Mit der Änderung ab Januar bekommen alle Betriebsrentner die ersten 159 Euro ohne Abzüge der Krankenkasse ausgezahlt.
  • Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
  • Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
  • Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.