Über die „neue“ Regelung, die betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug und im Rahmen der 44 €-Freigrenze steuer- und sozialabgabenfrei gewähren zu können, hatten wir bereits in einem unserer vorangegangenen Newsletter informiert. Erst kürzlich hat dies der PKV-Verband in einer offiziellen Meldung nochmals bestätigt.
Doch für die bKV kommt es jetzt sogar noch besser!
Dort, wo die Sachbezugsfreigrenze bereits ausgeschöpft ist, gibt es bekanntlich die Möglichkeit der Pauschalversteuerung – und die wird jetzt sozialabgabenfrei!
Und auch das ist noch nicht alles: Denn für Guthaben- oder Geldkarten, die Unternehmen häufig als Benefit gewähren, werden deutlich strengere Anforderungen gelten, um sie künftig noch als Sachbezug deklarieren zu können.
Damit wird die bKV auf einen Schlag gleich 3-fach attraktiver. Alles Wichtige erfahren Sie brandaktuell in unseren Webinaren zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge ab Februar 2020.