Grundrente und bAV – im Einklang- Vorteil für Arbeitgeber
Die Grundrente wurde beschlossen mit Beginn 01.01.2021 und bringt auch Neuerungen in der bAV bei der Geringerverdienerrente nach § 100 EStG:
• Erhöhung des Förderbetrages für den Arbeitgeber von derzeit 144 € ( 30% aus 480 €) auf maximal 288 € (30% aus 960 €)
• Erhöhung der Einkommensgrenze, bis zu der eine bAV-Förderung möglich ist, von 2.200 Euro auf 2.575 Euro Bruttolohn.
• Obwohl die Grundrente erst zum 01.01.2021 beginnt, gilt die Erhöhung des Freibetrages bereits für das Jahr 2020.
Damit wurde die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung weiter gesteigert. Für Unternehmen bedeutet diese neue Förderung einen Vorteil von etwa 50 % (BAV-Förderbeitrag + Entlastung bei Unternehmenssteuern).
* Zu berücksichtigen ist, dass für die Geringverdienerrente besonderer Bedingungen erforderlich sind, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch bzw. in unseren Webinaren erläutern.