Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beginnend 2018 wurde nach § 100 EStG eine sogenannte Geringverdiener-Rente kreiert, bei der unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 144 € p.a. erhalten konnte.
Obwohl erst kurz in der Praxis soll dieser Zuschuss verdoppelt werden auf bis zu 288 € p.a.
Für welche Arbeitgeber es sich lohnt (Zielgruppe Mitarbeiter bis max. 2.200 € Brutto) und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, können sie bei uns abrufen bzw. sich in einem persönlichen Gespräch informieren.