Die Situation
Wie Sie aus den Medien erfahren haben, bedrohen finanziell angeschlagene Pensionskassen die Altersvorsorge von Millionen Menschen. Nach Angaben der Bundesregierung haben 2,8 Millionen künftige und heutige Betriebsrentner Verträge bei Pensionskassen, mit denen die Finanzaufsicht Bafin wegen finanzieller Probleme intensive Gespräche führt. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor.
Dieser Umstand ist nicht erst seit kurzem bekannt, bereits 2016 haben wir zum ersten Mal darüber berichtet. Die anhaltende Niedrigzinsphase und die Auswirkungen des demographischen Wandels stellen die Pensionskassen und Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Erschwert wird die Situation dadurch, dass Bundesregierung und BAFIN keine Namen nennen.

Bekannt sind aber Zahlen. Von den 137 Pensionskassen sind 45 in intensiven Gesprächen mit der BAFIN. Bei 10 soll die Lage sehr erst sein. In 27 Fällen wurden seit 2008 Versicherungsansprüche dank einer Klausel in der Satzung gekürzt.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Arbeitgeber:
    Der Arbeitgeber hat eine arbeitsrechtliche Zusage gegenüber seinen Arbeitnehmern gegeben, für die er nach dem BetrAVG eine Einstandspflicht hat, d.h. er haftet im Rahmen dieser Zusage für den wirtschaftlichen Erfolg der Altersvorsorge. Werden jetzt von der Pensionskasse Versorgungsleistungen gekürzt, z.B. durch Senkung des gesetzl. Garantiezinses, hat der Arbeitgeber ggf. eine Nachschusspflicht zu erfüllen.Praxistipp: Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter
    Arbeitgeber, die In Ihrem Unternehmen Pensionskassen eingerichtet haben, sollten sich über mögliche Handlungsoptionen informieren um einen größeren Schaden vorzubeugen. Nichthandeln ist fahrlässig und man
    riskiert nicht nur die Einstandspflicht des Arbeitgebers, sondern auch eine schlechtere Altersvorsorge für seine Mitarbeiter. Das Vertrauen und die Akzeptanz in betriebliche Altersvorsorgesysteme würden weiter schwinden.
  2. Arbeitnehmer:
    Arbeitnehmer die, nicht die laut Versorgungszusage garantierten Leistungen erhalten, werden sich fragen, wen Sie dafür in Haftung nehmen können. Bei der Vielzahl von Rechtsberatern werden sie sicher Gehör finden. Im Übrigen gibt es dazu schon einschlägige Rechtsprechungen.Praxistipp:
    Nach dem BetrAVG haben Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Informationen zu ihren Vorsorgeverträgen. Die Informationen müssen seit Beginn dieses Jahres schriftlich und umfangreich vom Arbeitgeber erfüllt werden. (Ausführliche Information in unserem nächsten Newsletter)
    Unser Tipp: Gehen Sie nach Erörterung Ihrer Handlungsoptionen transparent und offensiv mit dieser Thematik um, so können Sie als Arbeitgeber zeigen, wie wichtig das Thema betriebliche Zukunftsvorsorge ist und nur so beugen Sie einer Verschlechterung der Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter vor.

Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Sie haben noch Fragen?

  1. Zusätzliche Informationen:
    Sie möchten sich ausführlich mit der Analyse Ihres Versorgungswerkes beschäftigen und benötigen noch mehr Informationen, dann senden wir Ihnen gerne diese gerne zu.
  2. Selbstverständlich stehen wir auch gerne für ein persönliches und unverbindliches Informationsgespräch zu Verfügung und erläutern Ihnen warum wir der richtige Partner für Sie sein können.

Anmerkung:
Wir erklären hier ausdrücklich, dass wir in den 17 Jahren unserer Beratungstätigkeit keine Pensionskassen eingerichtet haben. So können wir unabhängig von Gesellschaften, objektiv und neutral Lösungsoptionen mit Ihnen erörtern. Wir stehen für einen sinnhaften Informationsaustausch und lösungsweisende Diskussionen gerne zur Verfügung.

Jetzt handeln – Wir unterstützen Sie gern.