Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.

Beitragssatz 2019

Der Aufsichtsrat des PSVaG hat in seiner Sitzung am 06. November 2019 dem vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz für 2019 zugestimmt:

  • Der Beitragssatz für 2019 beträgt danach 3,1 Promille.
  • Ein Vorschuss für 2020 wird jetzt nicht erhoben.
  • Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2020 getroffen.