Ab dem 16.12.2019 sind online & offline Transaktionen mit der ShoppingCard nur bei in Deutschland ansässigen Händlern möglich.

 

Was ist neu:

Ihre ShoppingCard kann ab dem 16. Dezember 2019 nur für Zahlungen innerhalb Deutschlands benutzt werden. Das gilt für Internet-Einkäufe genauso wie für Zahlungen in Geschäften.

Unabhängig davon, ob Sie online oder offline bezahlen, entscheidend ist der Firmensitz des Dienstleisters bzw. Händlers, der die Zahlung empfängt – dieser muss in Deutschland sein.

 

Was bedeutet das für Sie:

Das bedeutet, dass Sie die ShoppingCard für Zahlungen bei Anbietern wie zum Beispiel Amazon, Netflix, Spotify, Booking oder DocMorris nicht mehr einsetzen können.

Bitte prüfen Sie, ob Sie die ShoppingCard bei einem dieser Händler als Zahlungsmittel hinterlegt haben und denken Sie daran, es rechtzeitig zu ändern.

Sehen Sie hier, welche beliebten Händler einen Sitz außerhalb von Deutschland haben.

 

Händler mit ausländischen Firmensitzen

Sonst bleibt für Sie alles beim Alten – Ihr Arbeitgeber lädt die Karte wie gewohnt auf und Sie erfüllen sich mit dem feinen Gehaltsextra weiterhin Ihre besonderen Wünsche!

 

Warum musste diese Änderung gemacht werden?

Die ShoppingCard trägt zwar ein Mastercard-Logo, ist aber dennoch keine gewöhnliche Kreditkarte.

Bei der ShoppingCard handelt es sich um eine sogenannte Sachbezugskarte, auf die Arbeitgeber in Deutschland steuerfreie Sachbezüge, z.B. die 44 Euro monatlich, aufladen und ihren Mitarbeitern ein beliebtes Gehaltsextra ermöglichen können.

Eine motivierende Geste und ein „Dankeschön“ für die gute Arbeit – darum legen wir die ShoppingCard allen Top-Arbeitgebern ans Herz.

Die gesetzliche Grundlage der ShoppingCard , sowie jeder anderen Sachbezugskarte, liegt im deutschen Steuerrecht. Darum sind die Produktfunktionen von den aktuellen Gesetz-Regelungen abhängig. Verändern sich diese, sind wir verpflichtet das Produkt zeitnah anzupassen, damit Sie weiterhin sicher damit bezahlen können.

Am 29. November 2019 hat der Bundesrat einer Neureglung für Sachbezugskarten zugestimmt. Deshalb haben wir die Nutzungsfunktion der ShoppingCard rechtzeitig angepasst.