Ab 1.1.2017 werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.600 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung steigen die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen ebenso wie die Bezugsgrößen.

Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2017 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.

Der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung 2017 soll im Oktober 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

 

Sozialversicherungswerte 2017 stehen fest

Der Bundesrat hat am 25.11.2016 der Sozialversicherungs‐Rechengrößenverordnung 2017 zugestimmt. Ab 1.1.2017 erhöhen sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt 57.600 Euro. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung steigen die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen ebenso wie die Bezugsgrößen. Gutverdienende im Westen müssen mit zusätzlichen Kosten von rund 26 Euro rechnen. Im Osten können die Sozialversicherungsbeiträge für sie um mehr als 42 Euro steigen.

 

Druckstück inkl. Werte: sv-rechengroessen-2016_2017