Informations- & Auskunftspflichten des Arbeitgebers in der bAV

In Verbindung mit mehreren Rechtsvorschriften sind die Auskunftspflichten des Arbeitgebers verschärft worden. „Bei Unterlassung bzw. falscher Information (schuldhafte Verletzung der Informationspflichten) ist der Arbeitgeber ggfs. schadensersatzpflichtig.“ Hinweis: 30 Jahre Verjährungsfrist in der bAV nach Renteneintritt! Aus unserer Praxiserfahrung wissen wir, dass von Arbeitgebern und deren „Personalern“, Auskünfte zur bAV gerne mal zwischendurch und mit subjektiver…